Die Verbringung von batteriebezogenen Abfällen ist durch zwei Instrumente geregelt, wie Rana Pant, Fachreferent für umweltpolitische Themen bei der Europäischen Kommission, in einem Überblicksvortrag in Valencia darstellte: Zum einen wurde kürzlich die Abfallliste innerhalb der EU-Abfallrahmenrichtlinie angepasst, wodurch Schwarzmasse und viele andere Batteriematerialien ab November 2026 als „gefährliche Abfälle“ klassifiziert werden. Zum anderen greift hier die novellierte EU-Verordnung zur Abfallverbringung, die vorschreibt, dass gefährliche Abfälle nur in OECD-Länder ausgeführt werden dürfen – unter der Voraussetzung, dass die Verwertung dort unter mindestens „gleichwertigen“ Umwelt- und Sicherheitsstandards wie in der EU erfolgt.
Ecobat: 55 Abfallcodes für Batteriematerialien machen Logistik unbeherrschbar
Was auf dem Papier nach Ordnung und System aussieht und die Abhängigkeit der EU von Rohstoffimporten verringern soll, werde jedoch grenzüberschreitende Transporte komplizierter und teurer machen, ist aus Sammlerkreisen zu hören. Was das konkret bedeutet, erklärte beim ICBR Petr Kratochvíl, Geschäftsführer der tschechischen Niederlassung von Ecobat, die im Auftrag der Hersteller agiert, ihre Verantwortung für Produkte am Ende des Lebenszyklus wahrnimmt und die Umsetzung aller Sammel-, Recycling- und Informationspflichten abwickelt. Für ihn ist die neue Abfallliste „ein schmerzhaftes Kapitel“. Denn aus bisher acht Codes für gefährliche Batterieabfälle werden 55.


